Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lektorat ZeilenMeer ist eine Lektoratsdienstleistung die belletristische Werke, Sachbücher, Kurzgeschichten, wissenschaftliche Seminar- oder Abschlussarbeiten, redaktionelle oder werbliche Text und sonstige Textsorten sorgfältig auf Inhalt und Sprache prüft. Gemeinsam mit der Autorin bzw. dem Autor werden Vorschläge und Änderungen am Text besprochen, um am Ende das bestmögliche Produkt für den Auftraggeber zu gewährleisten – Zufriedenheit und Wohlbefinden haben oberste Priorität!
Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und Raphaela Schaller, MA (im folgenden Text „die Lektorin“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Lektorin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Lektorin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Umfang der Leistung
Die Lektorin erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen (Lektorate, Korrektorate).
Die Lektorin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Lektor:innen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Lektorin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Obwohl die Lektorin alle Anstrengungen unternimmt, ihre Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen, um eine hohe Qualität zu gewährleisten, kann jedoch keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit gegeben werden. Die Kundin/der Kunde wird gebeten, solche Fehler umgehend und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu melden, damit diese korrigiert werden können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte resultieren, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Lektorin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür der lektorierte Text verwendet wird, z. B. ob er
– für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
– der Information dient,
– der Veröffentlichung und Werbung dient,
– oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem das Lektorat der Texte durch die damit befasste Lektorin von Bedeutung ist.
Der Auftraggeber darf den lektorierten Text nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber den lektorierten Text für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Lektorin auch nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für das Lektorat widerspricht.
Die Lektorin hat das Recht, die Unterlagen und Informationen an fachkundige
Kolleginnen/Kollegen weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten – z. B. im Falle von Krankheits-/Urlaubsvertretung, Arbeitsüberlastung oder zur Einhaltung eines Termins – erforderlich ist. In diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. Sämtliche Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, Mitarbeiter sind keine Dritten im Sinne dieser Erklärung; gleiches gilt für die Personen, die mit der Erledigung der Buchhaltung oder der Steuerangelegenheiten beauftragt sind.
Probelektorat
Die Lektorin bietet ein Probelektorat an. Dieses umfasst fünf Normseiten (1 Normseite = 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Das Probelektorat ist an die Bedingung geknüpft, dass die Autorin bzw. der Autor ihr bzw. sein Werk weitgehend fertiggestellt hat und ein ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Das Angebot des Probelektorats ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer anschließenden Zusammenarbeit. Die geleistete Arbeitszeit wird mit 25 Euro in Rechnung gestellt. Bei Buchung eines Lektorats werden die Kosten des Probelektorats vom Gesamtpreis abgezogen. Wurde bereits eine Zahlung geleistet, reduziert sich der Gesamtbetrag um die bereits geleistete Zahlung.
Inhalt
Die Lektorin behält sich das Recht bestimmte Werke aufgrund ihres Inhalts (Rassismus, Diskriminierung von Minderheiten, Gewalt) abzulehnen.
Die Annahme von Manuskripten erfolgt nach freiem Ermessen der Lektorin. Es besteht keine Verpflichtung, jedes Manuskript anzunehmen. Zudem ist die Lektorin nicht dazu verpflichtet, Gründe für eine Ablehnung zu nennen.
Vertragsabschluss
Kommt es zu einer Zusammenarbeit, teilt der Auftraggeber der Lektorin mit, für welche der angebotenen Dienstleistungen Interesse besteht. Die Lektorin berät den Auftraggeber nach bestem Wissen in Bezug auf sein Projekt, um die passende Vorgehensweise zu finden.
Die Lektorin behält sich jedoch das Recht, innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des vollständigen Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte dessen Qualität erheblich von den zugesendeten Probeseiten abweichen. Tritt dieser Fall ein, können sich die Lektorin und der Auftraggeber auf eine erhöhte Vergütung einigen.
Alle Angebote sind erst verbindlich, sobald sie ausdrücklich schriftlich per Mail zugesichert und bestätigt wurden.
Die Auftragserteilung kann sowohl telefonisch, persönlich, per Mail (mail@lektorat-zeilenmeer.com), über das Kontaktformular auf der Website oder via Social-Media (Instagram und LinkedIn) erfolgen. Anschließend bekommt der Auftraggeber eine Buchungsbestätigung, wodurch ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt.
Bearbeitung
Das zu lektorierende/korrigierende Werk wird (wenn nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart) auf Inhalt, Stil und Sprache geprüft sowie redigiert. Hierbei wird auf folgendes geachtet:
Lektorat – Inhalt: Textaufbau | Logik und Nachvollziehbarkeit | roter Faden | Plot | Spannungsbogen | Konflikt und
Auflösung | Figurenentwicklung | Erzählperspektive | Erzähltempo | Erzählzeit | Einheitlichkeit und Form | Weltenbau | inhaltliche Wiederholungen
Lektorat – Sprache und Stil: zielgruppengerechte Wortwahl | Genre | Stil | Show don’t tell | Satzstruktur | Dialoge und Inquitformeln | Wortwiederholungen | Streichung von leeren Füllwörtern, Phrasen, Floskeln und überflüssigen Adjektiven | Schachtelsätze | Kürzungen | Rechtschreibung und Grammatik
Korrektorat: Rechtschreibung | Grammatik | Zeichensetzung | Einheitlichkeit | Satzbau
Bei wissenschaftlichen Arbeiten wird Folgendes geprüft:
Inhalt: Textaufbau | Logik und Nachvollziehbarkeit | roter Faden | Erzählperspektive | Einheitlichkeit und Form
Sprache und Stil: wissenschaftliche und gendergerechte Sprache | Stil und Formulierung | Satzstruktur | Wortwiederholungen | Einhaltung der Zeiten | Streichung von leeren Füllwörtern, Floskeln und überflüssigen Adjektiven | Rechtschreibung und Grammatik | Zeichensetzung | einheitliche Schreibweisen
Wenn nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, werden die Änderungen bei Word-Dokumenten mit der Funktion »Änderungen nachverfolgen« sowie der Kommentarfunktion durchgeführt. Die Lektorin orientiert sich bei Rechtschreibung und Grammatik nach den Vorgaben und Empfehlungen des DUDEN. Je nach Land (Österreich, Deutschland, Schweiz), können sich sprachliche Abweichungen bzw. Schreibweisen ergeben, diese werden im Vorfeld von der Lektorin mit dem Auftraggeber besprochen.
Das zu lektorierende Dokument ist vom Auftraggeber zum schriftlich festgelegten Zeitpunkt per Mail an mail@lektorat-zeilenmeer.com zu liefern. Geschieht dies nicht, kann die Einhaltung des vereinbarten Termins nicht gewährleistet werden. Die Übermittlung des Dokuments ist nur in digitaler Form und den Formaten .doc und .docx möglich.
Das Lektorat sowie das Korrektorat ist von der Lektorin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie, muss er dies der Lektorin bekannt geben und – sofern diese eine für die Lektorin nicht zwingend gängige Anwendung ist – den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
Die Lektorin ist bemüht, ihren Auftraggebern einen einwandfreien Text zu übermitteln (orthografisch, stilistisch), garantiert jedoch keine hundertprozentige Fehlerfreiheit. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Es ist möglich Lektorate sowie Korrektorate in mehreren Durchgängen zu buchen. Die Empfehlung für ein Lektorat liegt bei zwei Durchgängen, für ein Korrektorat bei einem Durchgang. Die Preise für zusätzliche Durchgänge können auf der Website eingesehen werden.
Die Bearbeitungsdauer eines Lektorats- bzw. Korrektoratsdurchgangs wird vonseiten der Lektorin geschätzt und mit dem Auftraggeber nach erster Sichtung des Manuskripts kommuniziert. Jegliche Abweichung und/oder Verzug wird dem Auftraggeber vonseiten der Lektorin unverzüglich mitgeteilt. Bei der Buchung von mehreren Durchgängen ist der Auftraggeber verpflichtet, der Lektorin unverzüglich Bescheid zu geben, sollte er die vereinbarten Timings nicht einhalten können.
Pflichten des Auftraggebers
Während des Bearbeitens des Auftrags wird regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber gehalten. Dieser verpflichtet sich, bei allen Fragen in Bezug auf den Auftrag und dem zu lektorierenden und korrigierenden Text Auskunft und Hilfe zu leisten.
Werden bestimmte sprachliche Termini (Schreibweisen, Fachbegriffe, Dialektwörter, fremdsprachliche Begriffe) verwendet und sollen beibehalten und oder weitergeführt werden, müssen diese der Lektorin vorab schriftlich mitgeteilt werden.
Schreibweisen, die von der DUDEN-Empfehlung abweichen, aber beibehalten werden sollen, müssen auch vorab schriftlich der Lektorin mitgeteilt werden.
Kommt der Auftraggeber diesen Punkten nicht wie angeführt nach, kann er die für ihn entstandenen Mängel nicht mehr geltend machen. Die Lektorin haftet hierfür nicht.
Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen: Preis pro Normseite (1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Kommt es zu vorab nicht besprochenen Zusatzleistungen, wird ein Stundensatz von 50 Euro berechnet.
Die festgelegten Preise der Pakete gelten pro Normseite (1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Um die Normseiten zu eruieren, werden die gesamten Anschläge des zu lektorierten Werks (inklusive Leerzeichen) durch 1 500 dividiert. Die Seiten des Probelektorats sind hier inkludiert. Die angegebenen Preise gelten als Richtpreise und können – je nach Aufwand – abweichen. Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise werden vor Arbeitsbeginn in einem individuell auf das Projekt zugeschnitten Angebot festgelegt und gelten als verbindlich.
Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen (Lektorat und Korrektorat) bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Lektorin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind. Die Lektorin behält sich das Recht, diese bei Angebotslegung nach Arbeits- und Zeitaufwand sowie nach Art des Textes individuell anzupassen.
Jegliche Angebote und Preise auf der Website (www.lektorat-zeilenmeer.com) oder via Social-Media (Instagram und LinkedIn) sind bis zur schriftlichen Bestätigung vonseiten der Lektorin unverbindlich.
Die Lektorin behält sich außerdem das Recht, ihre Preise jederzeit zu ändern.
Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage des zu lektorierten/korrigierten Manuskripts erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten als unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Lektorin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Benachrichtung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen die Lektorin ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
Für Expressarbeiten können, je nach Aufwand, Expresszuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind. Der Expresszuschlag beginnt bei 25 % des Rechnungsbeitrages.
Die Lektorin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung von 50 % des Auftrags zu verlangen.
Wurde zwischen dem Auftraggeber und der Lektorin Teilzahlung (z. B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Lektorin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Lektorin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Lektorin hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
Termine, Lieferung und Stornierung
Der Liefertermin ist zwischen der Lektorin und dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Lektorin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Lektorin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Expressarbeiten an, hat die Lektorin den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
Die gebuchten Leistungen müssen 14 Tage vor Auftragsbeginn telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Geschieht dies nicht oder unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen der Lektorin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Lektorin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu.
Hat die Lektorin mit dem Auftrag bereits begonnen und der Auftrag wird währenddessen storniert, wird dem Auftraggeber der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Eine Anrechnung dessen, was sich die Lektorin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Lektorin.
Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Lektorin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Lektorats bei der Lektorin. Die Lektorin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
Die Übermittlung des lektorierten Dokuments erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
Die Lektorin haftet nicht für den elektronischen Versand des Dokuments und möglicherweise daraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit der übersandten Texte nach Erhalt sofort zu prüfen.
Kündigung
Sowohl der Auftraggeber als auch die Lektorin ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail zu kündigen. Bereits begonnene Aufträge sind hiervon ausgenommen. Siehe Punkt 9.
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Lektorin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
Geheimhaltung/Datenschutz
Die Lektorin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Inhalte und Informationen, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Lektorin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Geheimhaltung ist zeitlich auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
Die Lektorin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn der Lektorin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Haftung für Mängel (Gewährleistung)
Die von der Lektorin erbrachten Leistung erfolgt mit größter Sorgfalt in Bezug auf den angenommenen Auftrag. Die Lektorin übernimmt jedoch keine Haftung für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die sie nicht zu vertreten hat.
Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert.
Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber der Lektorin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Lektorin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz.
Wenn die Lektorin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
Sollte der Auftraggeber bereits getätigte Änderungen, Vorschläge oder Formatierungen der Lektorin vor Beendigung des Lektorats abgelehnt haben, sind diese von der Reklamation ausgeschlossen.
Die Lektorin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der zu lektorierenden/korrigierten Texte (z. B. Urheberrechtsverletzungen, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Die Lektorin hat das Recht sofort vom Vertrag zurückzutreten, werden diese Inhalte nach Vertragsabschluss bekannt. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Für lektorierte/korrigierte Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Lektorin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Lektorin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
Für das Lektorat von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung. Die Unterlagen müssen demnach vollständig, lesbar und verständlich übermittelt werden.
Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Mangel.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Lektorin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Lektorin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
Die Übermittlung der lektorierten Dokumente mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Lektorin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Lektorin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien, Viren, Inkompatibilitäten in Hard- oder Software, Verlust, Dritte, höhere Gewalt u. Ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Lektorin vorliegt. Die Lektorin ist daraufhin berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lektorin haftet nicht für das Ausbleiben des Erfolgs des Auftraggebers (Verkäufe, das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen). Hierfür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Lektorin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein vorsätzliches Verschulden der Lektorin zurückzuführen ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber das Lektorat zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Lektorin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Lektorin.
Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z. B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Lektorin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Lektorin erfolgen.
Urheberrecht
Die Lektorin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte lektorieren zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Bei einigen Lektoratsdienstleistungen bleiben Lektor:innen als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name der Lektorin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lektorin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. das Lektorat zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Lektorin wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Lektorin dem Verfahren bei, so ist die Lektorin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern das lektorierte Manuskript gedruckt wird, den Namen der Lektorin im Impressum anzuführen. Dieser ist wie folgt zu nennen: Lektorat: Raphaela Schaller | Lektorat ZeilenMeer
Die Lektorin behält das Recht, aber nicht die Verpflichtung, das lektorierte Werk als Referenz auf ihrer Website, in ihrem Portfolio und auf den von ihr genutzten Social-Media-Kanälen zu nennen. Dazu werden das Cover, der Titel sowie der Autorinnen- bzw. Autorenname angeführt.
Zahlung
Die Lektorin ist berechtigt, bei Aufträgen ab 300 Euro oder Aufträgen, die länger als zehn Werktage in Anspruch nehmen, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung von 50 % des vereinbarten Betrags zu verlangen. Diese ist vor Arbeitsbeginn fällig.
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Dienstleistung und ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Werktagen auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen (abzüglich der bereits getätigten Akontozahlungen).
Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Lektorin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Höhe von 40 Euro in Anrechnung gebracht.
Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Lektorin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z. B. Akontozahlung) ist die Lektorin berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 9). Die Lektorin behält sich auch das Recht, den Ersatz anderer, durch den Auftraggeber entstandenen Schäden geltend zu machen. Dazu zählen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen und/oder Kosten, die durch die Verzögerung nachfolgender Aufträge enstehen. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Lektorin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Jegliche Unterlagen, die von der Lektorin, im Rahmen der Dienstleistung, dem Auftraggeber ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Lektorin vervielfältigt oder zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dazu zählen auch Auszüge.
Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Lektorin bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vertragssprache von Lektorat ZeilenMeer sowie die Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch.
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Lektorin.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Lektorin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Lektorin behält sich das Recht, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu erweitern, anzupassen oder zu ändern.
Stand: November 2025